Das Arbeitsrecht regelt sämtliche Beziehungen zwischen den Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die Probelme in diesem Bereich sind nicht nur vielfältig, sondern auch aktuell und brisant : So trifft der Gesetzgeber ständig neue Regelungen - oftmals wenig auf einander abgestimmt.
Die Streitigkeiten sind so vielfältig wie das Arbeitsleben.
Herr Rechtsanwalt Drescher hat im Jahre 2005 aufgrund nachgewiesener Kenntnisse und Erfahrungen den Titel des Fachanwaltes erworben.
Unsere Leistungen in diesem Bereich
Die Antworten zu diesen Bereichen sind in einem Dschungel von Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen oder auch dem einzelnen Arbeitsvertrag zu finden. Nur besondere Kompetenz und Erfahrung können heute verhindern, daß das Arbeitsrecht zum Stolperstein wird.
Zum ersten Gespräch sollten Sie am besten folgende Unterlagen mitbringen :
Noch eins zum Schluss :
Kommen Sie nicht zu spät !
Für Arbeitnehmer gilt das sog. Kündigungsschutzgesetz. Danach ist eine Klage innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Geht die Kündigung nur einen Tag zu spät ein, gilt die Kündigung als wirksam.
Dies gilt für alle Arten von Kündigungen
Jede einzelne Kündigung muß vor Gericht einzeln rechtzeitig innerhalb von drei Wochen angegriffen werden.
Melden Sie sich also am besten sofort.
Auch ein Arbeitgeber sollte sich vor einer Kündigung beraten lassen :
Eine willkürliche und unüberlegte Kündigung eines Arbeitnehmers kann vor Gericht im wahrsten Sinne des Wortes sehr teuer werden : Wenn sich die Kündigung als ungerechtfertigt und unwirksam herausstellt steigen regelmäßig die Abfindungssummen.
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