Rechtsanwalt Lutz Drescher
Rechtsanwalt Lutz Drescher

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt sämtliche Beziehungen zwischen den Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die Probelme in diesem Bereich sind nicht nur vielfältig, sondern auch aktuell und brisant : So trifft der Gesetzgeber ständig neue Regelungen - oftmals wenig auf einander abgestimmt. 

 

Die Streitigkeiten sind so vielfältig wie das Arbeitsleben.

 

Herr Rechtsanwalt Drescher hat im Jahre 2005 aufgrund nachgewiesener Kenntnisse und Erfahrungen den Titel des Fachanwaltes erworben.

 

Unsere Leistungen in diesem Bereich

 

  • Beratung bei Kündigung
  • Vertretung im Kündigungsschutzverfahren
  • Aufhebungsverträge
  • Abmahnung
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Teilzeitbeschäftigung
  • Lohnansprüchen und Lohnfortzahlung
  • Wettbewerbsverbote
  • Zeugnis

 

Die Antworten zu diesen Bereichen sind in einem Dschungel von Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen oder auch dem einzelnen Arbeitsvertrag zu finden. Nur besondere Kompetenz und Erfahrung können heute verhindern, daß das Arbeitsrecht zum Stolperstein wird.

 

Zum ersten Gespräch sollten Sie am besten folgende Unterlagen mitbringen :

 

  • Arbeitsvertrag
  • Lohnabrechnungen
  • Kündigung oder Abmahnung
  • wenn möglich auch die Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen.

 

Noch eins zum Schluss :

 

Kommen Sie nicht zu spät !

 

Für Arbeitnehmer gilt das sog. Kündigungsschutzgesetz. Danach  ist eine Klage innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Geht die Kündigung nur einen Tag zu spät ein, gilt die Kündigung als wirksam.

 

Dies gilt für alle Arten von Kündigungen

  • unabhängig davon aus welchem Grund die Kündigung unwirksam sein soll
  • unabhängig davon, wann das Arbeitsverhältnis enden soll,
  • unabhängig davon wie und unter welchen Umständen Sie die Kündigung erhalten haben ( also ob Sie z.B. krank waren oder im Urlaub )
  • unabhängig davon, ob Sie bereits gegen eine frühere Kündigung klagen.

 

Jede einzelne Kündigung muß vor Gericht einzeln rechtzeitig innerhalb von drei Wochen angegriffen werden.

 

Melden Sie sich also am besten sofort.

Auch ein Arbeitgeber sollte sich vor einer Kündigung beraten lassen :

 

Eine willkürliche  und unüberlegte Kündigung eines Arbeitnehmers kann vor Gericht im wahrsten Sinne des Wortes sehr teuer werden : Wenn sich die Kündigung als ungerechtfertigt und unwirksam herausstellt steigen regelmäßig die Abfindungssummen. 

 

 

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Rufen Sie uns an unter +49 4242 509850 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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Anschrift

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Hermannstr. 2 A
28857 Syke

Tel. 04242-509850

Fax. 04242-509845

 

 

 

 

E-Mail

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