Das Verkehrsrecht besteht aus zwei Bereichen :
Unsere Leistungen für Sie :
Wir beraten und vertreten Sie in allen diesen Bereichen.
Bei der Unfallschadenregulierung besprechen wir mit Ihnen welche Schäden am besten geltend gemacht werden können, . z.B. ob auch ein Haushaltsführungsschaden geltend gemacht werden kann, bei dem Sie für die Einschränkung in Ihrer Hausarbeit einen Ersatz erhalten. Wir prüfen anhand von ähnlichen Fällen, wie hoch das Schmerzensgeld gefordert werden sollte.
Häufig sind beide Verkehrsteilnehmer am Unfall mit schuld. Dann ist eine entsprechende Quotelung , z.B. 30/70 % anhand vergleichbarer Verkehrsunfälle zu beurteilen. Wir helfen Ihnen die beste Quote zu finden.
Wir vertreten Sie in Bußgeldsachen, um Folgen wie ein Fahrbot zu verhindern. Hierzu holen wir regelmäßig zunächst die Ermittlungsakten der Polizei ein, besprechen diese mit Ihnen ausführlich und fertigen ggfs. eine schriftliche Einlassung. Wir beauftragen z.B. bereits vorgerichtlich Sachverständige mit der Begutachtung und bereiten so die Vertretung vor Gericht vor. Die Meßverfahren der Polizei zur Geschwindigkeitsmessung müssen ebenso auf Schwachstellen untersucht werden, wie die Aussagen der Zeugen.
Bei einer Vertretung in Verkehrsstrafsachen, wie Fahren unter Alkohol, analysieren wir mit Ihnen die Akte um Schwachpunkte der Anklage zu finden. Häufig können bereits vorgerichtliche Einwendungen den Vorwurf entkräften.
Wir vertreten Sie ggfs. auch vor Gericht.
Die Unfallreguierung und Vertretung in Verkehrssachen gehört seit mehr als 10 Jahren zum Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Rechtsanwalt Drescher. Da Herr Rechtsanwalt Drescher auch Fachanwalt für Versicherungsrecht ist, kennt er die Tücken der Regulierung mit den Versicherungen genau.
Bereits zum ersten Gespräch sollten Sie sämtliche Unterlagen mitbringen,
also zum Beispiel :
Wir werden dann gemeinsam die Forderungen oder die Verteidigung besprechen.