Rechtsanwalt Lutz Drescher
Rechtsanwalt Lutz Drescher

Arzthaftungsrecht / Medizinrecht

 

Auch Ärzte machen Fehler.

 

Sie sind meist ein Grund, warum ein Anwalt aufgesucht wird. Geltend gemacht werden in der Regel Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Pflegekosten, die Kosten einer Haushaltshilfe usw. .

 

Was sind die Gründe für einen Streit ?

 

Mögliche Haftungsgründe ergeben sich insbesondere aus

zwei Bereichen :

 

  • Der Patient wurde nicht über das Risiko des Eingriffes, z.B. der Operation, ausreichend aufgeklärt. Hier macht der Patient geltend, daß er bei einer ordnungsgemäßen Aufklärung den Eingriff nicht - oder nicht so - hätte ausführen lassen. Der Arzt muß darlegen, ob und wie er den Patienten aufgeklärt hat - und dass der Patient mit dem Eingriff einverstanden war.
  • Bei der Behandlung handelte der Arzt entgegen dem sog. medizinischen Standard, da er z.B. die ärztlichen Sorgfaltsregeln nicht einhielt oder überholte Behandlungsmethoden benutzte, so dass ein Schaden eintrat. Dies muß vor Gericht häufig durch Gutachten von anderen Ärzten  entschieden werden. Diese analysieren dann die Behandlungsakten, um den genauen Ablauf herauszufinden und dem Gericht erläutern, ob die Methode richtig gewählt war.  - Manchmal genügt nicht nur ein Gutachten, um herauszufinden, ob der Fehler vermeidbar war.

 

Es handelt sich häufig um komplizierte Sach - und Rechtsfragen, die ohne eine spezialisierten Anwalt kaum zu beantworten sind.

 

Die  Rechtsprechung zu den einzelnen Behandlungsfehlern  oder einer wirksamen Aufklärung ist nur Kennern bekannt. So wurden deshalb bei den Landgerichten zuständige Spezialkammern gebildet, die nur für Klagen aus diesem Bereich zuständig sind.

 

Unsere Leistungen für Sie :

 

Wir beraten Sie in einem ersten Gespräch.

Häufig müssen noch weitere Unterlagen von Ärzten, z.B. die Behandlungsakten angefordert werden, um die Beweis zu sichern.

Sollte es nicht zu einer außergerichtlichen Einigung kommen, vertreten wir Sie auch vor Gericht.

 

Herr Rechtsanwalt Drescher ist seit  vielen Jahren auf diesem Rechtsgebiet tätig.

 

Das Arzthaftungsrecht bildet einen wesentlichen Schwerpunkt seiner Tätigkeit - zumal auch im Versicherungsrecht häufig medizinische Fragestellungen wie z.B. bei der Unfall - oder Berufsunfähigkeitsversicherung zu klären sind.

 

Für Patienten die sich zunächst beraten lassen wollen ist auf folgendes hinzuweisen :

 

Zum ersten Gespräch sollten Sie am besten

  • die Ihnen vorliegenden Arztberichte mitbringen,
  • wenn möglich einen Zeitplan, bei wem und wann Sie in Behandlung waren, um eine Überblick zu erhalten,
  • und ihre Behandlungsakte, die wir allerdings auch vom Arzt anfordern können.

 

Wir prüfen anhand der Unterlagen die Möglichkeit der Durchsetzung  - oder Abwehr - der Ansprüche und schlagen Ihnen dann das weitere Vorgehen vor.

 

Und noch eins : Kommen Sie nicht zu spät.

Ein Schaden muß am besten zeitnah dokumentiert werden - andernfalls können Zweifel an der Kausalität aufkommen. Da die Folgen einer Fehlbehandlung häufig erst nach Monaten oder Jahren auftreten, stellt sich häufig auch die Frage der Verjährung - wenn der Anspruch zu spät angemeldet wird.

 

 

 

 

Kontakt und Terminvereinbarung:

Anschrift

Rechtsanwalt Lutz Drescher
Hermannstr. 2 A
28857 Syke

Tel. 04242-509850

Fax. 04242-509845

 

 

 

 

E-Mail

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