Das sehr spezielle Rechtsgebiet des Versicherungsrechts gehört zu den immer wichtigereren Gebieten, die durch unsere Kanzlei vertreten werden. Herr Rechtsanwalt Lutz Drescher hat hier ebenfalls den Titel des Fachanwaltes im Jahre 2005 erworben
Zum Versicherungsrecht gehören insbesondere die privaten Versicherungen, also z.B.
Diese Versicherungen basieren im Wesentlichen auf den jeweiligen Versicherungsbedingungen, wie z.B. den AUB, AKB, MB KK, MB KT, VHB, VGB , AFB - dem sog. Kleingedruckten, dem im Falle eines Falles wesentliche Bedeutung zu kommt. Diese Bedingungen ändern sich regelmäßig und müssen daher genauestens analysiert werden.
Unsere Leistungen in diesem Bereich
Die Versicherungen verweigern aus den verschiedensten Gründen ihre Leistungspflicht, wobei häufig Gründe beim
Nachweis des sog. Versicherungsfalles
dem Vorwurf sog. grobfahrlässigen oder vorsätzl. Verhaltens
dem Verstoß gegen Obliegenheitspflichten
oder einer Unter/ Überversicherung
liegen.
Es handelt sich häufig um komplizierte Rechtsfragen, die ohne spezialisierten Anwalt kaum zu klären sind.
Zum ersten Gespräch sollten Sie bereits am besten folgende Unterlagen mitbringen :
Noch eins : Kommen Sie nicht zu spät.
In vielen Versicherungsbedingungen sind versteckte Fristen für Obliegenheiten nach einem Versicherungsfall enthalten : So muß in der Unfallversicherung innerhalb von 15 Monaten eine ärztliche Feststellung der Unfallfolgen und Invalidität erfolgen. Nach einem Einbruchdiebstahl ist unverzügliche eine Stehlgutliste auch der Polizei zu übergeben.
Erfolgt dies nicht rechtzeitig kann die Versicherung die Leistung verweigern.
Häufig lehnen die Versicherer die Ansprüche auch ab, da unklare oder falsche Angaben in der Schadensmeldung oder auf Nachfragen kommen. Wenn entsprechende Erklärungen erst einmal von Ihnen unterzeichnet sind, könnten diese Angaben bindend sein...
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