Rechtsanwalt Lutz Drescher
Rechtsanwalt Lutz Drescher

Versicherungsrecht

Das sehr spezielle Rechtsgebiet des Versicherungsrechts gehört zu den immer  wichtigereren Gebieten, die durch unsere Kanzlei vertreten werden.  Herr Rechtsanwalt Lutz Drescher hat hier ebenfalls den Titel des Fachanwaltes im Jahre 2005 erworben

 

Zum Versicherungsrecht gehören insbesondere die privaten Versicherungen, also z.B.

  • Unfallversicherung
  • private Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Wohngebäudeversicherung
  • Feuerversicherung
  • KFZ- Versicherungen : KFZ-Haftpflichtversicherung oder KFZ-Kasko-Versicherung
  • Hausratversicherung
  • Lebensversicherung

 

Diese Versicherungen basieren im Wesentlichen auf den jeweiligen Versicherungsbedingungen, wie z.B. den AUB, AKB, MB KK, MB KT, VHB, VGB , AFB - dem sog. Kleingedruckten, dem im Falle eines Falles wesentliche Bedeutung zu kommt. Diese Bedingungen ändern sich regelmäßig und müssen daher genauestens analysiert werden.

 

Unsere Leistungen in diesem Bereich

  • Rechtliche Beratung bei Eintritt des Versicherungsfalles und Geltendmachung der Forderung
  • Vertretung vor Gericht
  • Beratung bei Abschluß der Versicherung

 

Die Versicherungen verweigern aus den verschiedensten Gründen ihre Leistungspflicht, wobei häufig Gründe beim

Nachweis des sog. Versicherungsfalles

dem Vorwurf sog. grobfahrlässigen oder vorsätzl. Verhaltens

dem Verstoß gegen Obliegenheitspflichten

oder einer Unter/ Überversicherung

liegen.

 

Es handelt sich häufig um komplizierte Rechtsfragen, die ohne spezialisierten Anwalt kaum zu klären sind.

 

Zum ersten Gespräch sollten Sie bereits am besten folgende Unterlagen mitbringen :

 

  • Versicherungsschein, nebst sämtlicher Nachträge
  • Versicherungsbedingungen ( das Kleingedruckte )
  • zum Schaden die Belege, d.h. Gutachten, Rechnungen Fotos etc.
  • den vollständigen bisherigen Schriftwechsel

 

Noch eins : Kommen Sie nicht zu spät.

 

In vielen Versicherungsbedingungen sind versteckte Fristen für Obliegenheiten nach einem Versicherungsfall enthalten : So muß in der Unfallversicherung innerhalb von 15 Monaten eine ärztliche Feststellung der Unfallfolgen und Invalidität erfolgen. Nach einem Einbruchdiebstahl ist unverzügliche eine Stehlgutliste auch der Polizei zu übergeben.

Erfolgt dies nicht rechtzeitig kann die Versicherung die Leistung verweigern.

 

Häufig lehnen die Versicherer die Ansprüche auch  ab, da unklare oder falsche Angaben in der Schadensmeldung oder auf Nachfragen kommen. Wenn entsprechende Erklärungen erst einmal von Ihnen unterzeichnet sind, könnten diese Angaben bindend sein...

 

 

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Rufen Sie uns an unter +49 4242 509850 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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Hermannstr. 2 A
28857 Syke

Tel. 04242-509850

Fax. 04242-509845

 

 

 

 

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